Geldwäscheprävention (KYC/AML)
STPI Global Finance wendet strikt die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) an.
1. IDENTIFIZIERUNGSVERFAHREN (KYC)
Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung führt STPI eine formelle Identifizierung seiner Kunden durch (Know Your Customer).
Wir prüfen:
- Die Identität der natürlichen oder juristischen Person.
- Die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBO - Anteilseigner mit >25% Kapitalanteil).
- Den Zweck und die Art der geplanten Geschäftsbeziehung.
2. HERKUNFT DER MITTEL
Bei der Beantragung eines Investments oder Kredits ist ein präziser Nachweis über die Herkunft der Mittel erforderlich.
STPI behält sich das Recht vor, Dossiers abzulehnen, deren Mittelherkunft undurchsichtig oder zweifelhaft ist.
3. ERFORDERLICHE DOKUMENTE
Für natürliche Personen:
- Gültige Kopie eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis).
- Wohnsitznachweis (nicht älter als 3 Monate).
- Letzter Steuerbescheid.
Für juristische Personen:
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).
- Unterzeichnete Satzung der Gesellschaft.
- Liste der wirtschaftlich Berechtigten (UBO).
- Zertifizierte Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre.
4. VERDACHTSMELDUNGEN
Gemäß dem Proceeds of Crime Act 2002 (POCA) ist STPI Global Finance verpflichtet, verdächtige Transaktionen an die National Crime Agency (NCA) zu melden.